Allgemeine

Geschäftsbedingungen der Firma

                     SAVETI

 

1. Allgemeines

Vermietung und Wartung von Verkehrszeichen, Absperrmaterialien, Lichtsignalanlagen etc. sowie Verkehrssicherungsleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

 

2. Angebot, Vertragsschluss, Verlängerungen

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, insbesondere hinsichtlich des Preises, Lieferzeit und Liefermöglichkeit. Annahmeerklärungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zur Wirksam- und Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

a) Auftragsverlängerung

Sollte eine Verkehrseinrichtung (Baustelle) über die im Angebot beauftragte Zeit hinaus bestehen, Verlängert sich der Auftrag automatisch zu den im Haubtangebot vereinbarten Konditionen und bedarf keiner neuen Beauftragung solange die Verkehrseinrichtung steht.

Änderung der im Haubtauftrag vereinbarten Konditionen bedarf der Schriftform und eine Neubeauftragung.

 

b) Preise

Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt. Die in unseren Angeboten angegebenen Preise stellen sich aus den zu diesem Zeitpunkt gültigen Notierungen dar. Bei Nachweis der entsprechend gestiegenen Kosten behalten wir uns eine Angleichung vor.

 

 

3. Vermietung und Verkehrssicherung

a)        Für behördliche Genehmigungen zum Aufstellen und Betreiben gemieteter oder in sonstiger Weise überlassener Sache ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dadurch entstehende Kosten hat der Kunde zu tragen. Sofern durch außergewöhnliche Umstände, die bei Vertragsabschluß nicht erkennbar waren, zusätzliche Kosten entstehen, hat der Kunde zu tragen. Können vermietete oder in sonstiger Weise überlassene Sachen nicht zum Vertragsende abgebaut werden, hat der Kunde die Kosten der weiteren Vorhaltung zu den vereinbarten Preisen zu tragen. Vorstehende Regelungen gelten auch bei vereinbarten Pauschalpreisen.

b)       Unsere normalen Arbeitzeiten sind montags bis donnerstags von 07:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten durchgeführte Arbeiten werden nach Aufwand mit entsprechenden Überstunden-, Nacht- bzw. Feiertagszuschlägen berechnet. Auslösungen sowie Spesen werden nach Anfall bzw. gesetzlichen Regelungen berechnet. Für Fahrzeuge wird nach unserer Wahl der Kilometersatz oder eine Pauschalgebühr berechnet.

c)        Auf- oder Abbautage, bzw. Anlieferungs- oder Rückgabetage, gelten als volle Tage. Über die Verlängerung befristeter Verträge muss spätestens eine Woche vor deren Ablauf eine Einigung erfolgt sein. Eine Kündigung unbefristeter Verträge hat der Kunde uns gegenüber spätestens 8 Tage vor dem Abbautag zu erklären.

d)       Wir sind berechtigt, unsere Leistungen auf Nachunternehmer zu Übertragen. Sofern für Notfälle ein „24-Stunden-Service“ vereinbart wurde, sind wir bemüht, diesen zu unterhalten.

 

4. Verkehrssicherungspflicht des Kunden

a)       Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden. Bei ausdrücklicher Übernahme durch uns sind Art und Häufigkeit, (min.1 mal pro Woche) der Kontrollen vom Kunden festzulegen. Die Berechnung erfolgt nach Aufwand.

b)       Standortwechsel und Umsetzungen von Sicherungseinrichtungen werden ausschließlich von uns durchgeführt. Der Kunde darf diese nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung vornehmen. Werden Sicherungseinrichtungen von ihrem Standort entfernt, so hat der Kunde für eine ordnungsgemäße Absicherung zu sorgen und uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

c)       Betriebsstörungen an gemieteten oder in sonstiger Weise überlassenen Sachen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten für die Beseitigung hat der Kunde zu tragen, sofern kein Wartungsvertrag besteht. Die Ansprüche des Kunden beschränkt sich auf eine unverzügliche Schadensbeseitigung, Schadensersatz- bzw. Minderungsansprüche, bestehen nicht. Von Schäden Dritter, die durch Betriebsstörungen verursacht wurden, hat uns der Kunde freizustellen.

 

5. Beschädigungen

a)        Vermietete oder in sonstiger Weise überlassene Sachen sind pfleglich zu behandeln und - soweit nicht anders vereinbart – entsprechend zu warten. Beschädigungen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Für durch nicht rechtzeitige Anzeige entstehende Folgeschäden ist der Kunde verantwortlich.

b)       Zurückgenommene Sachen, die Beschädigungen oder Verschmutzungen aufweisen, werden zu Lasten des Kunden gereinigt und ausgebessert bzw. durch Neubeschaffung ersetzt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, die nicht mehr verwendbaren Sachen auf eigene Kosten abzuholen. Eine entsprechende Absicht ist uns unverzüglich nach Kenntnis über den vorgesehenen Austausch zu übermitteln. Wir sind nicht verpflichtet, die ausgetauschten Teile aufzubewahren.

c)        Der Kunde haftet für sämtliche Schäden , die durch Verlust oder Beschädigung an gemieteten oder in sonstiger Weise überlassenen Sachen eintreten. Er haftet auch für Schäden, die durch nicht solvente oder nicht zu ermittelnde Schädiger verursacht werden. Werden vom Kunden Schäden festgestellt, so sind uns diese unverzüglich telefonisch bekantzugeben. Erforderlich werdende Reparaturen nach Rücklieferung werden gemäß unserem jeweils geltenden Stundenverrechnungssatz abgerechnet.

d)   Wir weisen Sie darauf hin, dass wir bei Auftragserteilung für die Eventuellen Positionen hinsichtlich Markierungsarbeiten auf Grund der Witterungslage in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. April(nach ZTV-M 02) keine Gewährleistung übernehmen! Daraus folgt, dass bei Notwendigkeit einer Nachmarkierung erneut Kosten auftreten werden.

 

6. Abtretung, Aufrechnung

Wir behalten uns vor, unsere Forderungen an Dritte abzutreten und mit allen uns zustehenden Forderungen gegen etwaige Gegenforderungen des Kunden aufzurechnen. Aufrechnen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

 

7. Zahlungsbedingungen

a)        Zahlungen haben stets ohne Abzug per Überweisung, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Mietzins bzw. sonstige Leistungen sind sofort nach Rechnungserhalt brutto zahlbar. Soweit solche Vereinbarungen über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen getroffen werden, erfolgen Monatliche oder vierteljährliche Teilrechnungen, die auch im voraus erfolgen können. Wir sind berechtigt, Vorkasse bzw. Sicherheitsleistungen in Höhe von bis zu 60% der jeweiligen Baumaßnahme (inkl. aller anfallenden Kosten) zu verlangen. Skonto und Sicherheitseinbehalte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

b)       Der Kunde im kaufmännischen Geschäftsverkehr kommt in Verzug, wenn er weder auf eine Mahnung, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, noch zu einem vertraglich vereinbarten kalendermäßig bestimmten Termin zahlt. Sofern der Kunde nicht bereits zuvor in Zahlungsverzug geraten ist, kommt er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug.

c)        Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und Verzugszinsen entsprechend §§288, 247 BGB zu fordern, im kaufmännischen Geschäftsverkehr mindestens jedoch 10 %. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

 

8. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

a)        Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, nach unserer Wahl Wuppertal. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Auftragsnehmer an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

b)       Ist ein Teil dieser Bedingungen nichtig oder rechtsunwirksam, so wird die Rechtsgültigkeit der anderen Bedingungen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

 

                   Stand August 2018



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